Reiseziel Belarus / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 02.05.2024)
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Ausländer sowie Staatenlose, die sich länger als zehn Tage in Belarus aufhalten, müssen sich bei der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) registrieren. In der Regel übernehmen das die gebuchten Hotels. Ist dies nicht der Fall, können Reisende die Registrierung über folgenden Link online selbst vornehmen: https://portal.gov.by. Die Online-Registrierung kann frühestens am Tag der Einreise vorgenommen werden und ist auf Englisch, Russisch oder Belarussisch verfügbar. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Registrierung persönlich vor Ort bei der zuständigen OGIM zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bezüglich der dafür notwendigen mitzuführenden Dokumente. In der Regel wird die Registrierung innerhalb eines Tages bearbeitet.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen. Diese sollte notariell beglaubigt und apostilliert sein. Die Dokumente sollten inklusive beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische vorgelegt werden.
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen. Diese sollte apostilliert sein. Die Dokumente sollten inklusive beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische vorgelegt werden.
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese sollte notariell beglaubigt und apostilliert sein. Die Dokumente sollten inklusive beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische vorgelegt werden.
- Geburtsurkunde, bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese sollte apostilliert sein. Die Dokumente sollten inklusive beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische vorgelegt werden.
Die meisten Grenzübergänge zwischen Litauen und Belarus sind derzeit geschlossen. Die Ein- oder Ausreise ist nur noch an den Grenzübergängen Medininkai-Kamenny Log und Šalčininkai-Benyakoni möglich, jedoch nicht für Fußgänger oder Radfahrer. Auch die Grenzübergänge zwischen Belarus und der Ukraine, Polen und Lettland sind ganz oder größtenteils geschlossen.
Reisende nach Belarus müssen krankenversichert sein. Es wird empfohlen, eine englische Police oder eine russische oder belarussische Übersetzung mitzuführen.
Visabestimmungen (Stand: 13.05.2024)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum bei Ankunft wird nur bei Einreise über den Flughafen Minsk ausgestellt. Zudem werden die Einladung einer belarussischen Reiseagentur sowie eventuell weitere unterstützende Dokumente benötigt. Diese müssen mindestens zwei Arbeitstage vor der geplanten Anreise an die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums übermittelt werden. Das Visum bei Ankunft ist nicht erhältlich, wenn die Einreise aus/über Russland erfolgt.
Reisende können für bis zu 30 Tage visumfrei einreisen, wenn sie über einen der folgenden Flughäfen an- und abreisen: Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow. Die visumfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr. Personen, die aus, über oder nach Russland reisen möchten, können nicht visumfrei reisen.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel, mindestens zwei Basiswerte pro Tag in Auslands- oder Nationalwährung
Reisende können Teile der Oblaste Brest und Grodno für bis zu 15 Tage ohne Visum besuchen. Dazu muss jedoch über eine berechtigte belarussische Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden. Die Ein- und Ausreise kann nur über bestimmte Grenzübergänge erfolgen und es können nur bestimmte Regionen besucht werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://grodnovisafree.by oder http://tour.brest.by.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Reisende benötigen eine Reisekrankenversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 10.000 Euro.