Reiseziel Tunesien / Nationalität Österreich
Reisedokumente (Stand: 06.05.2024)
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur über den Luftweg und durch Pauschaltouristen möglich. Der Reisende muss die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führen. Es wird jedoch dringend empfohlen, mit dem Reisepass zu reisen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bei der Einreise nach Tunesien und Ausreise wird der cremefarbene Notpass akzeptiert, wenn die Gültigkeitsdauer ein Jahr beträgt.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Minderjährige mit mindestens einem tunesischen Elternteil benötigen zur Ausreise die schriftliche, von tunesischen Behörden beglaubigte Genehmigung des tunesischen Elternteils. Achtung: Auch ein tunesischer Name im ausländischen Kinderreisepass veranlasst die Behörden zur Annahme, dass eine tunesische Staatsbürgerschaft durch einen tunesischen Elternteil besteht und dessen schriftliche Genehmigung benötigt wird.
Der Grenzübergang Ras Jedir ist vorübergehend vollständig geschlossen.
Visabestimmungen (Stand: 06.05.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Bei der Ankunft erhalten Reisende einen Einreisenachweis namens „Carte de visiteur non-résident“. Dieser muss aufgehoben und bei Ausreise erneut vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Seeweg kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangt werden. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 06.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition