Reiseziel Usbekistan / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 07.05.2024)
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Binnen 72 Stunden müssen sich Reisende beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Die Registrierung übernehmen in der Regel die Hotels. Der Registrierungsbeleg muss auch bei Ausreise vorgelegt werden.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung sollte in usbekischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Einige Fluggesellschaften verlangen unter Umständen auch eine Beglaubigung der Einverständniserklärung. Bitte erkundigen Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Visabestimmungen (Stand: 07.05.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 30 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 30 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 07.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Reiseziel Turkmenistan / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 06.05.2024)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Alle einreisenden Ausländer müssen sich bei der Einreise an der Grenze gegen eine Registrierungsgebühr registrieren lassen. Reisende, die sich länger als drei Tage in Turkmenistan aufhalten wollen, müssen sich innerhalb dieser Frist außerdem beim Staatlichen Migrationsdienst anmelden, ausgenommen sind Inhaber von Transitvisa. Die Anmeldung muss die einladende Stelle oder der Reisende selbst veranlassen, das gilt auch bei Unterkunft in einem Hotel. Der Reisende erhält von seinem Hotel eine Bestätigung über die Unterbringung, die bei der Anmeldung zusammen mit der Quittung über die bei Einreise gezahlte Registrierungsgebühr vorzulegen ist. Für die Anmeldung wird außerdem ein biometrisches Passfoto benötigt. Bei der Ausreise muss der Reisende von der einladenden Stelle beim Migrationsdienst abgemeldet werden.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Zur Rechtslage für ausländische Minderjährige verweisen die turkmenischen Behörden auf das Visumantragsverfahren. Reisende sollten sich deshalb schon bei der Visabeantragung nach gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Dokumenten für Minderjährige erkundigen.
Visabestimmungen (Stand: 13.05.2024)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Bei der Erteilung des Visums bei der Visumsbehörde muss eine Einladung einer privaten oder öffentlichen Stelle in Turkmenistan vorliegen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell
Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum bei Einreise wird nur erteilt, wenn Reisende eine Visumgenehmigung (Cakylyk - Invitation) vorlegen können, die durch den staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans erteilt wurde. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Sie eine Genehmigung erhalten.
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Passfoto(s), biometrische
Die Gültigkeit des Visums gilt nicht für Sperr- und Grenzgebiete. Reisen in Grenz- oder Naturschutzgebiete müssen bereits im Visumverfahren angezeigt werden. Darüberhinaus müssen gegebenenfalls noch besondere Reisegenehmigungen, welche durch das turkmenische Außenministerium oder das Naturschutzministerium erteilt werden, eingeholt werden. Die Genehmigungen werden hierbei gewöhnlich von einem Reisebüro eingeholt.
Die Einreise von und Ausreise nach Iran und Usbekistan ist ausschließlich auf dem Landweg und nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Es gibt keine direkten Flugverbindungen. Die Abfertigung an den nicht durchgängig geöffneten Grenzkontrollstellen kann mehrere Stunden dauern und mit Schwierigkeiten verbunden sein. Es gibt keinen regelmäßigen grenzüberschreitenden Personenzugverkehr.
Die Einreise von und Ausreise nach Kasachstan ist auf dem Luftweg mit Turkmenistan Airlines, direkt von/nach Almaty, nur mit gültigem Einreisevisum möglich. Auf dem Landweg kann es immer wieder zu Problemen bei der Ein- oder Ausreise kommen, da es gelegentlich zu unangekündigten Schließungen der Grenzübergänge zwischen Turkmenistan und Kasachstan kommen kann.
Die Einreise von und Ausreise nach Aserbaidschan ist auf dem Luftweg (Lufthansa von/nach Baku) möglich. Eine Fährverbindung über das Kaspische Meer existiert, ist aber unregelmäßig und häufig mit mehrtägigen Verzögerungen, auch auf See, verbunden. Reisende benötigen ein gültiges Einreisevisum.
Bei der Einreise mit dem PKW muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Zudem ist zwingend ein Visum vorab erforderlich.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 06.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition