Kurse zur Gesundheitsprävention
auch im Ausland!
Zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes unterstützen die Krankenkassen so genannte Leistungen zur primären Prävention. Die BKK R+V erstattet z.B. 100% der Kursgebühr für Seminare in Deutschland und AUCH IM AUSLAND! Zurück zur vorherigen Seite
Welche Kurse werden gefördert?Grundlage hierfür ist zum Einen die Anerkennung (Qualifikation) der Kursleitung gemäß der Kriterien der Krankenkassen.
Außerdem muss der Kurs einen Umfang von mindestens 8 Kurseinheiten haben, die Teilnahme regelmäßig erfolgen, der Kurs in sich geschlossen sein und die Übungen mit dem erworbenen Wissen im Alltag weitergeführt werden können.
SKR arbeitet eng mit den Krankenkassen zusammen und bietet viele Reisen an, bei denen die Kurse die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Im Wesentlichen gilt dies für folgende Bereiche:
Bewegung:
Rückenschule
Wirbelsäulengymnastik
Nordic Walking
Aquaerobic
Herz-Kreislauf-Gesundheitstraining
Entspannung:
Entspannungskurs
Progressive Muskelentspannung
Tai chi Chuan
Quigong
Yoga
Wie bekomme ich eine Erstattung?Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie von der Kursleitung eine Teilnahmebestätigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Von vielen unserer Kursleiter/innen liegen uns die Qualifikationsnachweise vor, welche Ihre Kasse bei Bedarf gerne bei uns anfordern kann.
Als Anhaltspunkt für die Anerkennung der SKR-Kurse dienen die * in unserem gedruckten Katalog, mit denen die Kursleiter/innen in unserem Kurs- und Reiseleiter-ABC gekennzeichnet sind, welche ggf. von Ihrer Krankenkasse anerkannt bzw. bezuschusst werden. Bitte fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Betreuer der Kasse nach! Autor:
Andrea Traubel (andrea.traubel@skr.de). vom 11.01.2008
Reisetipps:
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