Reiseziel Israel / Nationalität Österreich
Reisedokumente (Stand: 25.06.2026)
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder aus dem Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch ausländische Staatsangehörige mit palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung rechnen. Eine Sicherheitsbefragung kann zudem dann stattfinden, wenn bei ausländischen Staatsangehörigen eine arabische oder iranische Abstammung oder islamische Religionszugehörigkeit vermutet wird.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Israelische Staatsangehörige oder "Permanent Residents", die bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres in Israel ansäßig waren, sind grundsätzlich zum Wehrdienst verpflichtet, auch bei ausländischer Staatsangehörigkeit. Bei Einreise wird auf Musterung verwiesen und die Ausreise ist erst nach der Musterung und eventuell nach absolviertem Wehrdienst möglich.
Doppelstaatsbürger, die auch die Staatsangehörigkeit von Libanon, Syrien, Irak oder Iran besitzen, benötigen eine spezielle Einreisegenehmigung, die vorab bei der Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern. Gilt für Minderjährige unter 16 Jahren.
Reisende, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel ist nur mit Genehmigung möglich. Für die Ein- und Ausreise wird grundsätzlich ein palästinensischer Reisepass benötigt. Personen, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel noch in das Westjordanland einreisen.
Für Einreisen zu ausschließlichen Aufenthalten im Westjordanland wird eine Genehmigung benötigt, die vor Reisebeginn bei der zuständigen Behörde (CoGAT) eingeholt werden muss. Die Einreise soll dabei über die Allenby-Brücke (Jordanien) erfolgen. Dies gilt jedoch nicht bei Reisen nach Israel, während derer das Westjordanland kurzzeitig besucht wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.il/en/departments/policies/judeaentry2022
Visabestimmungen (Stand: 31.12.2024)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://israel-entry.piba.gov.il
Das ETA berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen in Israel. Die Einreisegenehmigung ist kostenpflichtig. Sie muss rechtzeitig, mindestens 3 Tage, vor Reisebeginn beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
- Weiter- oder Rückflugticket
Bei der Einreise muss auf die spezifischen Bedingungen der Grenzübergänge geachtet werden. Es gibt teilweise verschiedene Öffnungszeiten an den Grenzkontrollpunkten. Es kann daher zu langen Wartezeiten kommen. An einigen Grenzübergängen erhalten Reisende eine Einreisekarte, die bei der Ausreise vorgezeigt werden muss. Werden keine Einreisekarten ausgeteilt, sollten Reisende darauf achten, dass sie einen Einreisestempel erhalten.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 10.07.2026)
- Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalten. Bei der Einreise aus Polio-Infektionsgebieten ist eine Polio-Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen alle Reisenden gemäß den Vorgaben der WHO gegen Polio geimpft sein. Die Impfung hat in einem Zeitraum von vier Wochen bis zwölf Monaten vor der Abreise zu erfolgen. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei besonderer Exposition
- Cholera, bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Polio-Infektionsgebieten ist eine Polio-Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen alle Reisenden gemäß den Vorgaben der WHO gegen Polio geimpft sein. Die Impfung hat in einem Zeitraum von vier Wochen bis zwölf Monaten vor der Abreise zu erfolgen. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.