Reiseziel Algerien / Nationalität Schweiz
Reisedokumente (Stand: 16.07.2025)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Es kann zu Schwierigkeiten kommen, wenn der algerische Wehrdienst nicht absolviert wurde.
Bei einer Einreise in den Süden von Algerien muss eine Einladung einer vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur vorliegen.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Bei minderjährigen Doppelstaatern (oder Kindern, bei denen auf algerische Abstammung geschlossen werden könnte), muss darauf geachtet werden, dass in Algerien das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sollte der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammen, ist eine schriftliche Ausreiseerlaubnis (bestimmtes Formblatt) des Vaters notwendig. Gegebenenfalls müssen Urkunden (Staatsangehörigkeit des Vaters / Ausreisezustimmung des Vaters) auch in französischer Sprache mitgeführt werden.
Derzeit ist es nicht möglich von Marokko nach Algerien oder von Algerien nach Marokko zu reisen.
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Visabestimmungen (Stand: 04.08.2026)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 28 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Reisende, die ausschließlich den Süden Algeriens besuchen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visa on Arrival für maximal 30 Tage erhalten. Die Regelung gilt für 24 südliche Wilayas und touristische Gebiete, darunter Adrar, Tamanrasset, Béchar und Djanet.
Voraussetzung ist, dass die gesamte Reise über eine vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannte Reiseagentur gebucht wird. Die Agentur stellt eine Einladung aus, in der die Reisedauer und die genaue, von ihr festgelegte Reiseroute angegeben sind. Anschließend übermittelt das Reisebüro die Daten der Reisenden über eine digitale Plattform an die algerischen Behörden. Nach der Genehmigung erhalten Reisende ein Dokument mit QR-Code, das als Beförderungs- und Einreisegenehmigung dient.
Die Einreise kann entsprechend dem genehmigten Reiseplan über einen Direktflug in den Süden oder über einen Flughafen im Norden Algeriens erfolgen. Außerhalb dieses besonderen Verfahrens werden an Flughäfen und Grenzübergängen grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Reisende sollten die Voraussetzungen und den genauen Ablauf vor Reisebeginn mit ihrem Reiseveranstalter und den zuständigen algerischen Behörden klären.
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 07.08.2026)
- Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalten. Bei der Einreise aus Polio-Infektionsgebieten ist eine Polio-Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen alle Reisenden gemäß den Vorgaben der WHO gegen Polio geimpft sein. Die Impfung hat in einem Zeitraum von vier Wochen bis zwölf Monaten vor der Abreise zu erfolgen. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Polio-Infektionsgebieten ist eine Polio-Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen alle Reisenden gemäß den Vorgaben der WHO gegen Polio geimpft sein. Die Impfung hat in einem Zeitraum von vier Wochen bis zwölf Monaten vor der Abreise zu erfolgen. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.