Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
Ausweisdokument
Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss von beiden Eltern unterschrieben sein. Auch Begleitpersonen von Minderjährigen sollten eine Einverständniserklärung vorlegen können, sofern sie nicht sorgeberechtigt sind.
Einreise auf dem Landweg:
Die Ein- und Ausreise über Abchasien und Südossetien gilt als illegaler Grenzübertritt und führt zu Sanktionen.
Visabestimmungen (Stand: 25.04.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 365 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 365 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
Weiter- oder Rückflugticket
Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 05.06.2026)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
Hepatitis A
Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Kranken- und Unfallversicherung:
Bei der Einreise muss eine gültige Kranken- und Unfallversicherung vorgelegt werden (digital oder in Papierform). Die Police muss auf Georgisch oder Englisch ausgestellt sein und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 GEL haben. Sie kann von einer georgischen oder ausländischen Versicherung stammen.