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Reiseziel Turkmenistan / Nationalität Deutschland

Reisedokumente (Stand: 29.04.2026)

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.


Einreiseformular:

Touristen werden bei der Einreise nach Turkmenistan an den Migrationsposten der Grenzübergänge elektronisch registriert. Dabei erfassen die zuständigen Behörden persönliche Daten einschließlich biometrischer Angaben. Bei der Registrierung können Gebühren fällig werden.


Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
Folgende Dokumente sind empfohlen:
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen

Für ausländische Minderjährige gelten besondere Regelungen, auf die die turkmenischen Behörden im Rahmen des Visumantragsverfahrens verweisen. Daher sollten Reisende bereits bei der Beantragung des Visums klären, ob zusätzliche Unterlagen für Minderjährige erforderlich sind.

Visabestimmungen (Stand: 31.10.2025)

Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.


Visaarten:
Visum ( Botschaft, Konsulat )

Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.

Bei der Erteilung des Visums bei der Visumsbehörde muss eine Einladung einer privaten oder öffentlichen Stelle in Turkmenistan vorliegen.

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: individuell
Die Visabeantragung wird individuell geprüft. Die Bearbeitungszeit kann daher bis zu mehrere Wochen betragen.


Visum bei Ankunft

Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.

Das Visum bei Einreise wird nur erteilt, wenn Reisende eine Visumgenehmigung (Cakylyk - Invitation) vorlegen können, die durch den staatlichen Migrationsdienst Turkmenistans erteilt wurde. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob Sie eine Genehmigung erhalten.


Mitzuführende Dokumente:
  • Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
  • Passfoto(s), biometrische

Hinweis:

Das turkmenische Visum gilt nicht automatisch für Grenz- oder Naturschutzgebiete. Reisen in diese Regionen müssen bereits im Visumverfahren angegeben und gegebenenfalls gesondert genehmigt werden. Die erforderlichen Genehmigungen werden in der Regel von einem Reisebüro beantragt.

Die Ein- und Ausreise über Iran und Usbekistan ist nur auf dem Landweg und mit gültigem Visum möglich. Es bestehen keine direkten Flugverbindungen. An den Grenzübergängen kann es zu langen Wartezeiten und Einschränkungen kommen.

Nach Kasachstan ist die Einreise per Flug mit Turkmenistan Airlines von/nach Almaty möglich. Auch hier ist ein Visum erforderlich. Auf dem Landweg kann es zu Problemen durch kurzfristige Grenzschließungen kommen.

Eine Ein- und Ausreise nach Aserbaidschan ist per Flug (z. B. mit Lufthansa von/nach Baku) sowie per Fähre über das Kaspische Meer möglich. Die Fährverbindung ist jedoch unregelmäßig und oft mit erheblichen Verzögerungen verbunden. Ein Visum ist in jedem Fall erforderlich.


Einreise auf dem Landweg:

Bei der Einreise mit dem PKW muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Zudem ist zwingend ein Visum vorab erforderlich.

Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.07.2026)

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.


Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

COVID-19-Test:

Bei der Ankunft müssen Reisende auf eigene Kosten einen COVID-19-Test durchführen lassen.