Reiseziel Tunesien / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 05.08.2026)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Wer mit einem vorläufigen Reisepass nach Tunesien reisen möchte, muss bei der Einreise ein Hin- und Rückflugticket sowie genügend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts vorweisen können.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Die zuvor notwendige elterliche Zustimmung („autorisation parentale“), die von einem tunesischen Gouvernorat oder einer tunesischen Auslandsvertretung beglaubigt werden musste und bei Ausreisen minderjähriger tunesischer Staatsangehöriger oder Doppelstaatler ohne Begleitung des tunesischen Elternteils verlangt wurde, ist offiziell nicht mehr vorgeschrieben. In der Praxis kommt es jedoch weiterhin vereinzelt vor, dass diese Bescheinigung bei der Ausreise dennoch eingefordert wird.
Visabestimmungen (Stand: 23.07.2025)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
Bei der Ankunft erhalten Reisende einen Einreisenachweis namens „Carte de visiteur non-résident“. Dieser muss aufgehoben und bei Ausreise erneut vorgelegt werden.
Bei der Einreise auf dem Seeweg kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangt werden. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 21.01.2026)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition