Reiseziel Honduras / Nationalität Luxemburg
Reisedokumente (Stand: 10.07.2024)
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Das folgende Formular muss ausgefüllt werden: https://sisglobal.aduanas.gob.hn/Pech/#/plataforma/otra_gestiones/formularioDJRV. Ein Nachweis (QR-Code) ist in ausgedruckter oder digitaler Form mitzuführen.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Wenn sich ein Minderjähriger bei der Ausreise aus Honduras lediglich in Begleitung eines Elternteils befindet, so muss den honduranischen Behörden die Geburtsurkunde des Kindes, sowie ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Nachweise müssen notariell beglaubigt und auf Spanisch übersetzt sein.
An den Landgrenzen wird bei Ein- und Ausreise eine Gebühr von 3 US-Dollar (Stand 2024) erhoben. Reisende sollten den Zahlungsnachweis aufbewahren. Zudem sollten Reisende darauf achten, dass ihr Pass korrekt gestempelt wird.
Visabestimmungen (Stand: 05.11.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Ein gebührenfreier Einreisestempel wird bei der Ankunft an den offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dieser gilt in der Regel zunächst für maximal 30 Tage, kann jedoch auf bis zu 90 Tage verlängert werden.
Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gesamtraum des CA-4-Gebiets zulässig ist. Eine Verlängerung auf maximal 120 Tage Aufenthaltsdauer im gesamten CA-4-Gebiet ist möglich.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 24.06.2026)
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Chikungunya-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition