Reiseziel Jordanien / Nationalität Luxemburg
Reisedokumente (Stand: 02.05.2026)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern. Die Einverständniserklärung muss in der jeweiligen Landessprache sowie der englischen Sprache vorhanden sein und die Ein- und Ausreisedaten, die Namen der Sorgeberechtigten, den Namen des Kindes und die Begleitpersonen enthalten.
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Wenn Minderjährige mit nach Jordanien einreisen, die eine jordanische (Doppel-)Staatsbürgerschaft oder einen jordanischen Familiennamen haben, muss Folgendes beachtet werden:
Falls der Minderjährige bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet wird, muss dieser schriftlich zustimmen, dass der Minderjährige Jordanien verlassen darf. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Sollte die Einverständniserklärung nicht vorliegen, kann die Ausreise verweigert werden.
Visabestimmungen (Stand: 15.12.2025)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Einige Auslandsvertretungen stellen keine Visa mehr aus. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://eservices.moi.gov.jo
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Das Visum kann bei der Einreise vor Ort an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba beantragt werden.
Ausländer, die sich länger als 14 Tage in Jordanien aufhalten möchten, müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle vornehmen. Bei verspäteter Meldung fällt eine Geldstrafe von 200 JOD an, die bei der Ausreise zu zahlen ist. Informationen zu erforderlichen Unterlagen sowie möglichen Ausnahmen erteilt die jeweilige Polizeidienststelle. Bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle kann ebenfalls das Visum gegen Gebühr verlängert werden.
- Visumantrag
- Reisepass, mit mindestens einer freien Seite
- Passfoto(s), biometrische
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Es ist möglich, ein Visum bei der Einreise an den Grenzübergängen "Aqaba/Yitzhak Rabin" (bei Eilat) und "Sheikh Hussein Bridge" (Nordgrenze) zu erhalten. Bei der Überquerung der "King-Hussein Bridge" (Palästinensische Gebiete) werden keine Visa ausgestellt.
Israelische Stempel im Pass sowie Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel können bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten zu Problemen führen.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 10.07.2026)
- Poliomyelitis. Bei Einreise aus Polio-Infektionsgebieten muss der Nachweis einer Impfung gegen Poliomyelitis erbracht werden. Die Impfung muss innerhalb der letzten 12 Monate bis vier Wochen vor Ausreise aus dem jeweiligen Land erfolgt sein.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition