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Reiseziel Marokko / Nationalität Luxemburg

Reisedokumente (Stand: 24.07.2025)

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Vorläufiger Reisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kinderreisepass

Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Zusatzinformationen zur Gültigkeit:

Entgegen offizieller Aussagen kann es zu Problemen bei der Einreise kommen, wenn das Reisedokument nicht mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist. Verbindliche Aussagen zur Akzeptanz von kürzer gültigen Dokumenten können nur die zuständigen Auslandsvertretungen treffen. Es kann jedoch auch hier zu Abweichungen zwischen den Informationen der Vertretungen und der Beamten bei der Grenzkontrolle kommen. Daher wird in jedem Fall empfohlen, mit einem noch mindestens 6 Monate gültigen Dokument zu reisen.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.


Doppelstaatsbürger:

Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.


Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
  • Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
  • Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Folgende Dokumente sind empfohlen:
  • Heiratsurkunde der Eltern (wenn zutreffend). bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern

Einreise auf dem Landweg:

Das Fahrzeug muss bei der Ausreise wieder ausgeführt werden, sonst wird die Ausreise verweigert und Zollstrafen drohen.


Reisen zwischen Marokko und Algerien

Derzeit ist es nicht möglich von Marokko nach Algerien zu reisen oder von Algerien nach Marokko zu reisen.

Visabestimmungen (Stand: 30.04.2026)

Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.


Mitzuführende Dokumente:
  • Weiter- oder Rückflugticket

Gesundheitsbestimmungen (Stand: 16.01.2026)

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.


Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition