Reiseziel Mosambik / Nationalität Luxemburg
Reisedokumente (Stand: 14.07.2026)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Es wird empfohlen, Minderjährigen ab sechs Jahren einen Reisepass ausstellen zu lassen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist. Das Dokument sollte ein aktuelles Foto beinhalten.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese sollte notariell beglaubigt und ins Portugiesische übersetzt sein.
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es sollte sich um eine internationale und ungekürzte Geburtsurkunde handeln.
- Geburtsurkunde. Es sollte sich um eine internationale und ungekürzte Geburtsurkunde handeln.
Für dieses Reiseziel besteht aktuell eine Teilreisewarnung.
Visabestimmungen (Stand: 25.02.2026)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Wochen
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://evisa.gov.mz/index.html
Für touristische Aufenthalte können Reisende unter dem angegebenen Link ein e-Visum beantragen.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 5 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Besuchsvisa sind vorab bei einer mosambikanischen Auslandsvertretung zu beantragen. Entscheidend für die Abgrenzung zwischen Besuchs- und Tourismusvisum ist die Art der Unterkunft: Wer privat bei Familie, Freunden oder Bekannten unterkommt, gilt als Besucher und benötigt ein entsprechendes Visum. Zudem muss der Gastgeber die Person innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei der zuständigen Migrationsbehörde anmelden. Bei Unterbringung in einer kommerziellen Unterkunft (z. B. Hotel oder Pension) ist ein Tourismus- bzw. E-Visum erforderlich. In diesem Fall ist der Unterkunftsbetreiber verpflichtet, die Daten der Gäste innerhalb von fünf Tagen an die Migrationsbehörde zu übermitteln; etwaige Strafen bei Verstößen trägt der Betreiber.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft, oder Einladungsschreiben
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 24.06.2026)
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Bei Aufenthalten über 4 Wochen empfiehlt die WHO sich gegen Polio mit dem oralen Impfstoff (bOPV) oder dem Injektion-Impfstoff (IPV) impfen zu lassen. Die Impfung sollte vier Wochen bis zwölf Monate vor Ihrer Abreise erfolgen. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen.
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Chikungunya-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition