Reiseziel China / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 07.05.2024)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über den Zeitpunkt der Visumbeantragung hinaus gültig sein.
Für die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder Passersatz wird in jedem Fall ein Visum benötigt.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Die Einreise mit dem Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild möglich.
Bei der visumfreien Einreise muss das Reisedokument mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein. Für Reisen mit Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Die Einreise auf dem Landweg von Nepal nach China ist aktuell nicht möglich.
Reisende müssen sich nach der Einreise innerhalb von 24 Stunden bei ihrem zuständigen Public Security Bureau anmelden. In der Regel übernehmen Hotels diese Registrierung. Reisende sollten sich diesbezüglich rückversichern beziehungsweise sich eigenständig anmelden, wenn sie eine andere Art von Unterkunft gebucht haben.
Reisende müssen sich vor Ort jederzeit mit einem gültigen Reisedokument ausweisen können.
Visabestimmungen (Stand: 15.05.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 15 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 15 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die visumfreie Einreise für 15 Tage gilt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2025.
Reisende, die ein Visum für China beantragen möchten, müssen zuvor persönlich bei der zuständigen Annahmestelle in Deutschland erscheinen und dort ihre Fingerabdrücke abgeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Personen, bei denen das Erfassen aller Fingerabdrücke nicht möglich ist und Inhaber von Diplomatenpässen. Auch Reisende, deren Abdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal im Rahmen einer Visumbeantragung erfasst wurden, sind ausgenommen, sofern dies mit demselben biometrischen Reisepass geschehen ist, mit dem auch aktuell in das Land eingereist werden soll. Bis voraussichtlich zum 31.12.2024 ist das Verfahren zur Fingerabdruckerfassung für Touristenvisa ausgesetzt.
Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Reisepass verlangt. Sollte der vorherige Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren, also ab dem 1. Januar 2014, besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes.
Wenn sich im Reisepass mehrere Einreisestempel von der Türkei befinden, kann es vorkommen, dass bei der Beantragung des Visums im Konsulat persönlich vorgesprochen werden muss.
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft
Deutsche, die mit einer Reisegruppe (mind. 2 Zugehörige) über Kreuzfahrthäfen in Shanghai einreisen, benötigen für einen Aufenthalt bis zu 15 Tagen kein Visum für bestimmte Gebiete Chinas. Die Reisegruppe muss von einer Reisegesellschaft, die in China registriert ist, organisiert sein.
Für die Einreise nach Hongkong, Macau und Taiwan brauchen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Dabei ist zu beachten, das diese nach chinesischem Gesetz als "Ausland" gelten und das eine Einreise aus China visumtechnisch eine Ausreise darstellt. Eine Wiedereinreise ist daher nur möglich, wenn zuvor ein chinesisches Visum für zwei- bzw. mehrfach Einreise ausgestellt wurde. Hierauf ist bei entsprechender Reiseplanung schon bei der Beantragung eines Visums für die VR China zu achten.
Grundsätzlich wird für Reisen in die Autonome Region Tibet eine Spezialgenehmigung ("Tibet Travel Permit") vom tibetischen Fremdenverkehrsamt benötigt. Diese kann ausschließlich für Reisegruppe (Mindestanzahl: 5 Personen) über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden. Das Reisebüro muss für die gesamte Reise den Transport und den Reiseführer stellen.
Deutsche Staatsangehörige, die ausschließlich die Insel Hainan besuchen möchten, können dort für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen visumfrei einreisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Ankunft die Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro in Hainan einleiten. Achtung: Ist eine Weiterreise in eine andere chinesische Provinz gewünscht, muss zuvor ein Visum beantragt werden.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 07.05.2024)
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Vogelgrippe, bei besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen in China sind und eine internationale Reise antreten, sollten nach WHO-Empfehlungen (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung sollte vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen sollte die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen.
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Chikungunya-Fieber
- Dengue-Fieber
- HFMK
- Poliomyelitis