Reiseziel Dänemark / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 02.05.2024)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Wenn Sie Ihre Reise nach Grönland fortsetzen, müssen Sie Ihren Reisepass mitnehmen, da dieser Teil des dänischen Reiches nicht zum Schengen-Raum gehört.
Visabestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es wird kein Visum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Für einen Besuch auf der Insel Bornholm wird eine FSME-Impfung empfohlen.
Reiseziel Schweden / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 21.09.2023)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Reiseziel Finnland / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 16.04.2024)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Die Landgrenzen zwischen Finnland und Russland sind bis auf Weiteres geschlossen. Auf dem Seeweg sind die Grenzübergänge in Haapasaari, im Hafen von Nuijamaa und in Santio geschlossen.
Visabestimmungen (Stand: 16.04.2024)
Es wird kein Visum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 16.04.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
Reiseziel Norwegen / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 20.09.2023)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Der vorläufige Reisepass wird von einigen norwegischen Behörden und beispielsweise auch Banken nicht anerkannt.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Da viele norwegische Behörden und beispielsweise auch Banken den Personalausweis nicht anerkennen, wird empfohlen, mit dem Reisepass einzureisen.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse in endemischen Gebieten kommen.