Reiseziel Kroatien / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 21.09.2023)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 21.09.2023)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Reiseziel Albanien / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 02.05.2024)
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss beurkundet und apostilliert sein.
Visabestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate.
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Reiseziel Bosnien und Herzegowina / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 22.09.2023)
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Der Kinderreisepass ist nur mit Foto gültig.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss amtlich beglaubigt sein. Die Einverständniserklärung sollte in die bosnische, serbische oder kroatische Sprache übersetzt worden sein.
Bei der Einreise mit dem Auto nach Bosnien und Herzegowina muss die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Es besteht Registrierungspflicht für Ausländer. In der Regel übernehmen dies die Hotels/Unterkünfte. Reisende sollten sich diesbezüglich rückversichern. Halten sich Reisende mehr als drei Tage im Land auf und übernimmt die Unterkunft die Registrierung nicht, müssen sie sich bei einer Polizeidienststelle selbst registrieren.
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
- Weiter- oder Rückflugticket
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 22.09.2023)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis
- Poliomyelitis
Reiseziel Serbien / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 22.02.2024)
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden polizeilich anmelden. Normalerweise übernehmen das die gebuchten Hotels, bei Privatreisen muss sich selbstständig bei der Polizei gemeldet werden. Klären Sie vorab bei Ihrem Hotel, ob die Anmeldung übernommen wird.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Minderjährige unter 16 Jahren benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung in englischer oder serbischer Sprache.
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Minderjährigen unter 16 Jahren wird die Mitnahme einer internationalen Geburtsurkunde empfohlen.
Bei der Einreise nach Serbien aus dem Kosovo kann es zu Schwierigkeiten kommen. Der Grenzübergang von Kosovo nach Serbien wird von Serbien nicht offiziell akzeptiert. Die Einreise nach Serbien aus dem Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist. Dabei darf die gesamte Reisedauer drei Monate nicht überschreiten. Es kann jedoch auch in diesen Fällen zu Problemen, bis hin zu Einreiseverweigerungen, kommen.
Visabestimmungen (Stand: 22.02.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise in einem Zeitraum von 6 Monaten (ab dem Datum der ersten Einreise), 90 Tage nicht überschreitet.
Die serbischen Behörden rechnen auf den oben genannten Zeitraum auch Aufenthalte im Kosovo an.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B)
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten
In Serbien gab es in jüngster Zeit Ausbrüche des West-Nil-Fiebers. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Von April bis Oktober kann es zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.
Reiseziel Montenegro / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 20.09.2023)
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur bei Aufenthalten unter 30 Tagen möglich.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Reisende müssen sich innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthalts bei der örtlichen Polizei anmelden. Wird dies nicht gemacht, kann es zu Problemen bei der Ausreise kommen. Bei einem Aufenthalt in einem Hotel wird die Anmeldung meist übernommen.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt.
Bei einem Aufenthalt in Montenegro ist kein Visum erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 90 Tage (Einreise mit Reisepass) oder 30 Tage (Einreise mit Personalausweis) dauert.
- Weiter- oder Rückflugticket
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 20.09.2023)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition
Reiseziel Kosovo / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 21.09.2023)
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 3 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen. Minderjährige unter 14 Jahren benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung, aus der hervorgeht, dass sie die Reise gemeinsam mit einer näher zu bezeichnenden Begleitperson unternehmen dürfen.
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen. Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren.
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen. Dies gilt für Minderjährige unter 14 Jahren.
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die Visumbefreiung gilt für 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Da an der Grenze zwischen Kosovo und Serbien von den serbischen Behörden keine Einreisestempel erteilt werden, ist eine Ausreise aus Kosovo über Serbien nur dann möglich, wenn vorher auch die Einreise auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt. Der Aufenthalt in bzw. Transit durch Serbien ohne regulären Einreisestempel stellt einen Verstoß gegen das serbische Ausländerrecht dar. Der serbische Einreisestempel wird auch vor Ablauf der Drei-Monats-Frist ungültig, wenn zwischenzeitlich die Ausreise in einen Drittstaat erfolgt und die Rückreise aus diesem Drittstaat über Kosovo und nicht unmittelbar über Serbien erfolgt. Kosovarische Stempel werden nicht anerkannt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis
Im Kosovo sind kürzlich Ausbrüche des West-Nil-Fiebers aufgetreten. Die Krankheit wird durch tagaktive Moskitos übertragen. Der einzige Schutz ist die Expositionsprophylaxe.
Reiseziel Republik Nordmazedonien / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 21.09.2023)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung sollte zusätzlich ins Mazedonische übersetzt werden und muss notariell beglaubigt werden.
Visabestimmungen (Stand: 13.12.2023)
Es wird kein Visum benötigt.
Reisende sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Üblicherweise übernimmt das Hotel bzw. die Pension eine solche Anmeldung. Erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig. Wenn Sie nicht angemeldet sein sollten, können höhere Geldstrafen verhängt werden.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 02.05.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.