Reiseziel Iran / Nationalität Schweiz
Reisedokumente (Stand: 06.05.2024)
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Wenn der Pass einen israelischen Einreisestempel enthält, kann die Einreise oder die Beantragung eines Visums verweigert werden. Zudem können sich Reisen in den Iran wiederum auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Allerdings ist es möglich, dass der Einreisestempel nicht im Pass selbst, sondern auf einem gesonderten Blatt ausgestellt wird. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich rechtzeitig.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Doppelstaatsbürger werden nach der Einreise häufig von den Behörden bezüglich ihres Aufenthalts befragt. Dabei kann ein Passentzug, die Verhängung einer Ausreisesperre sowie die Überprüfung elektronischer Geräte nicht ausgeschlossen werden. Auch politische Aktivitäten im Ausland können verfolgt und im Iran mit entsprechenden Konsequenzen behandelt werden. Es sollte außerdem beachtet werden, dass Partnerschaften ohne Eheschließung nach iranischem Recht strafbar sind und bei Doppelstaatsbürgern nach Einreise strafrechtlich verfolgt werden können. Für Kinder von Personen mit iranischer Doppelstaatsbürgerschaft sind unter Umständen iranische Geburtsurkunden und Pässe zu beantragen, damit diese ausreisen können. Deshalb sollten sich Doppelstaatsbürger sowie ausländische Ehefrauen iranischer Staatsbürger vor Reiseantritt unbedingt mit der zuständigen Botschaft in Verbindung setzen.
Wehrdienst für Doppelstaatsbürger:
Mit Beginn des 18. Lebensjahres, nach dem iranischen Kalender (21. März), ist ein Mann mit iranischer Staatsbürgerschaft zu einem 24-monatigen Wehrdienst verpflichtet. Diese Pflicht gilt bis zum 50. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen ist einmal jährlich eine Einreise ohne Wehrdienstverpflichtung möglich. Ansonsten kann Doppelstaatsbürgern bis zur Absolvierung des Wehrdienstes eine Ausreisesperre verhängt werden.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Für die Einreise mit dem eigenen Fahrzeug wird ein „Carnet de Passage“ und eine Versicherungsbestätigung benötigt. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Botschaft über die Möglichkeiten zur Einreise mit dem Fahrzeug.
Aufgrund der volatilen Sicherheitslage in der Region ist der Flugverkehr nach/aus Iran derzeit beeinträchtigt.
Visabestimmungen (Stand: 13.05.2024)
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 7-14 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://evisa.mfa.ir
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 7-14 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum ist bei Ankunft vor Ort an offiziellen Grenzstellen erhältlich.
Visa bei Ankunft können nur an internationalen Flughäfen beantragt werden. Zudem können bei der Ankunft ausgestellte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Es wird empfohlen, sich zur Beantragung vorab eine Referenznummer bei der zuständigen Auslandsvertretung einzuholen und in jedem Fall rechtzeitig abzuklären, ob dieses Verfahren genutzt werden kann.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann es bei der Visumbeantragung aktuell zu Einschränkungen oder vorübergehenden Suspendierungen kommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Auslandsvertretung. Es wird empfohlen, sich zudem auch noch einmal bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, da es hier zu Abweichungen kommen kann.
Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige einiger Länder ihr Visum trotz der verschiedenen Antragsmöglichkeiten nur nach persönlichem Erscheinen in der Botschaft erhalten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Passfoto(s)
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis einer Unterkunft, oder Einladungsschreiben
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 06.05.2024)
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäß WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist. Es kann jedoch auch nach kürzeren Transitaufenthalten zu Kontrollen kommen.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Alle Personen, die seit mehr als 4 Wochen im Iran sind und eine internationale Reise antreten, sollten nach WHO-Empfehlungen (oraler Impfstoff bOPV oder intramuskulärer Impfstoff IPV) gegen Polio geimpft sein. Die Impfung sollte vier Wochen bis zwölf Monate vor der Abreise stattgefunden haben. Bei dringenden Reisen sollte die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Allen Reisenden wird daher empfohlen, sich vollständig gegen Polio zu impfen.
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Es wird eine ausreichend gültige Reisekrankenversicherung eines Versicherungsunternehmens benötigt, das von der iranischen Zentralversicherung zugelassen ist.
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis