Reiseziel Mexiko / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 26.04.2024)
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Die Einverständniserklärung muss notariell beglaubigt werden. Zudem muss sie in die spanische Sprache übersetzt und apostilliert werden.
- Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Passkopie des/der Sorgeberechtigten, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko benötigen zur Ausreise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Wenn minderjährige mexikanische Staatsbürger (auch bei Doppelstaatsbürgerschaft) mit ihren Eltern durch Mexiko reisen, müssen die Eltern die originale Geburtsurkunde des Kindes mit sich tragen.
Reisende sollten nicht nur ihren Ausweis, sondern auch ihre Einreiseerlaubnis (Pass mit Einreisestempel bzw. Touristenkarte) jederzeit mit sich führen (ggf. als Kopie). Diese Dokumente müssen bei Personenkontrollen vorgelegt werden.
Visabestimmungen (Stand: 26.04.2024)
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer für Touristen beträgt 180 Tage. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird jedoch bei Einreise von den Grenzbeamten festgelegt. Reisende sollten daher schon bei ihrer Ankunft Angaben zur geplanten Länge des Aufenthalts machen und dies anhand entsprechender Dokumente nachweisen. Die Überschreitung des erlaubten Aufenthalts ist nicht zulässig. Ob und wie eine Verlängerung möglich ist, muss ansonsten rechtzeitig vor Ablauf des Aufenthaltszeitraums in einem Büro des Instituto Nacional de Migración (INM) geprüft werden.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
- Nachweis einer Unterkunft
- Dokumente, die den Zweck der Reise beschreiben
Touristen, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, müssen eine Touristenkarte (genannt FMM) beantragen. Die Touristenkarte kann online unter folgendem Link :https://www.inm.gob.mx/fmme/publico/en/solicitud.html oder bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) beantragt werden. Beim Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die Touristenkarte muss bei Kontrollen im Land sowie bei der Ausreise aus Mexiko im Original vorgelegt werden.
Es ist möglich, dass die Touristenkarte bei Einreise über die USA nicht gestempelt wird. Gegen Vorlage der Reisedokumente muss dies beim Instituto Nacional de Migración (INM) des Grenzortes nachgeholt werden.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 29.04.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus
- Cholera
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
In Mexiko sind die Fallzahlen von Dengue-Fieber aktuell deutlich höher als in den Vorjahren.
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
- Dengue-Fieber