Reiseziel Polen / Nationalität Deutschland
Reisedokumente (Stand: 04.03.2024)
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen. Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.passolution.de/schengen-staaten/
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Die Mitnahme einer Einverständniserklärung wird dringend empfohlen. Sie soll in polnischer Sprache verfasst und von beiden Eltern unterschrieben sein. Enthalten sollte die Reiseroute, der Reisezeitraum, die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten sowie ggf. die Kontaktdaten der erwachsenen Begleitperson/en sein.
Visabestimmungen (Stand: 04.03.2024)
Es wird kein Visum benötigt.
Gesundheitsbestimmungen (Stand: 04.03.2024)
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Menschen unter 25 Jahren sind durch die Meningokokken-Krankheit (B) gefährdet. Eine Impfung wird empfohlen.
Von April bis Oktober kann es in endemischen Gebieten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen.